Teilnahmebedingungen - Fotowettbewerb der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland
(1) Teilnahme und Veranstalter
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Kosten für die Organisation des Wettbewerbs trägt der Veranstalter. Veranstalter sind die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Der maßgebliche Einsendeschluss ist auf der Seite www.DieJugendherbergen.de veröffentlich. Verspätet eingereichte Bilder werden nicht berücksichtigt. Die Gewinner des Wettbewerbs werden auf der Homepage www.DieJugendherbergen.de bekanntgegeben.
(2) Motive und Bewertung
Zugelassen sind folgende Motive: Einrichtungen und Attraktionen sowie Details aus Einrichtungen und Attraktionen rund um den Aufenthalt in den Jugendherbergen, sowie damit verbundenen Unternehmungen, sofern das Fotografieren in diesen Institutionen erlaubt ist. Pornographische und Gewalt darstellende bzw. verherrlichende oder sonstige gegen das geltende Recht verstoßende Motive werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Jedes eingereichte Bild wird vor der Publizierung überprüft und erst daraufhin veröffentlicht.
Die Jury vergibt die Preise. Die Preisträgerbilder werden auf der Webseite www.DieJugendherbergen.de als Preisträger gekennzeichnet abgebildet. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.
(3) Bilder
Zugelassen sind digitale Bilder (keine Abzüge und keine Ausdrucke).
Die Bilder werden auf www.DieJugendherbergen.de über ein Online-Formular eingereicht. Im Online-Formular müssen die Pflichtfelder vollständig ausgefüllt werden und die Teilnehmer müssen bestätigen, dass sie die Teilnahmebedingungen gelesen haben und akzeptieren.
(4) Bild- und Urheberrechte, Haftung und Versand
Der Teilnehmer versichert, dass er über alle Rechte (Urheber- und Bildrechte) am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild zu den nachfolgend wiedergegebenen Nutzungszwecken veröffentlicht wird. Der Teilnehmer wird auf Verlangen, insbesondere insoweit begründete Zweifel an der Einwilligung der abgebildeten Personen bestehen, die Einwilligung in schriftlicher Form beibringen. Geschieht dies innerhalb einer vorgegebenen, angemessenen Frist nicht, kann der Teilnehmer aus dem Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung von Urheber- oder Nutzungsrechten oder abgebildete Personen Ansprüche aufgrund der Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Veranstalter von allen Ansprüchen im Sinne einer Garantie auf erstes Anfordern frei. Diese Freistellung umfasst gegebenenfalls auch Rechtsberatungs- und Rechtsvertretungskosten, welche den Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland entstehen. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.
Die Fotografen behalten das Urheberrecht für ihre Bilder zu jeder Zeit. Mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb räumen die Fotografen den Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland jedoch das unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und weltweite Recht ein, ihre Bilder für folgende Zwecke honorarfrei und unentgeltlich zu nutzen:
| 1. |
Für Ausstellungen der prämierten Bilder im Rahmen des Wettbewerbs.
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| 2. |
Die Berichterstattung über den Wettbewerb in den Publikationen und Internetseiten der Veranstalter sowie in Medien, die darüber berichten (Print- und Onlinemedien).
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| 3. |
Die Nutzung der Bilder für Werbezwecke der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland. |
Das Nutzungsrecht schließt zu den vorbezeichneten Nutzungszwecken die Verwendung in Printmedien, in Film- und Videoaufzeichnungen, auf digitalen Datenträgern sowie im Internet ein.
Eine über die oben aufgeführten Zwecke hinausgehende Nutzung der Bilder kann nur nach Rücksprache mit dem Fotografen stattfinden. Die Fotos dürfen nicht durch Agenturen oder Verlage gesperrt sein. Für Ansprüche Dritter, Beschädigung und Verlust der Einsendung übernehmen die Veranstalter keine Haftung.
(5) Datenschutz
Die von den Einsendern eingereichten Daten werden bei einer Veröffentlichung der Bilder im Rahmen des Fotowettbewerbs (Berichterstattung hierüber, Preisverleihung etc.) an beteiligte Dritte weitergegeben, etwa an Redaktionen oder Ausstellungsorganisatoren. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.
(6) Rechtsmittel
Hinsichtlich der Teilnahme am Wettbewerb sowie der Auszeichnung der Preisträger ist der Rechtsweg ausgeschlossen. |